Pflaumenwickler an Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen und Renekloden - Notfallzulassung für Insegar
Di., 09. Mai 2023
Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Insegar erlassen.
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