BVL erteilt Notfallzulassung für CHRYSOTEC gegen Tomaten-Goldeule an Fruchtgemüse im Gewächshaus
Mi.., 17. Dezember 2025
Für das Pflanzenschutzmittel CHRYSOTEC hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.
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