Betäubungsloses Enthornen von Kälbern: In Niedersachsen weiterhin nur mit Beruhigungs- und Schmerzmitteln erlaubt

Mo.., 26. Januar 2026

In Niedersachsen ist die betäubungslose Enthornung von unter sechs Wochen alten Kälbern weiterhin nur zulässig, wenn den Tieren ein Beruhigungsmittel (Sedativum) und ein mindestens 24 Stunden wirksames Schmerzmittel verabreicht werden. » Weiterlesen

 

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