Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln: Tierhalter müssen Sackanhänger aufbewahren

Di.., 02. September 2025

Um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleisten zu können, müssen Tierhalter Sackanhänger von Futtermitteln aufbewahren. Die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) weist darauf hin, dass die Zuordnung zu den Lieferscheinen gesetzlich vorgeschrieben » Weiterlesen

 

« Zurück
Navigation
×