Betäubungsloses Enthornen von Kälbern: In Niedersachsen weiterhin nur mit Beruhigungs- und Schmerzmitteln erlaubt
Mo.., 26. Januar 2026
In Niedersachsen ist die betäubungslose Enthornung von unter sechs Wochen alten Kälbern weiterhin nur zulässig, wenn den Tieren ein Beruhigungsmittel (Sedativum) und ein mindestens 24 Stunden wirksames Schmerzmittel verabreicht werden. » Weiterlesen
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